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Wahlarztinformation

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.

Ihre Vorteile

Aufgrund der deutlich geringeren Patientenzahlen im Vergleich zu einer Kassenpraxis ergeben sich etliche Vorteile für Sie:

  • rasche Terminvergabe und kurze Wartezeiten

  • ausreichend Zeit für Patientengespräch, fachärztliche Untersuchung und weitere Diagnostik

  • individuelle Therapieplanung und -durchführung


Als Wahlarzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin kann ich mir Zeit nehmen, Sie gründlich zu untersuchen, aufzuklären, Fragen zu beantworten sowie die weitere Therapie mit Ihnen zu besprechen.

 

Honorarnote

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, auf welcher sämtliche erbrachte Leistungen aufgelistet sind. Diese können Sie mittels Überweisung bzw. Erlagschein begleichen.

Die Honorarnote können Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, ein Teil des Betrages wird von der Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie den Restbetrag dort einreichen.

Über meine Tarife können Sie sich gerne an der Anmeldung, bei mir persönlich oder auch telefonisch informieren.

Weitere Informationen

Eine Überweisung ist nicht notwendig. Rezepte, Überweisungen oder sonstige Verordnungen werden von Apotheken und anderen Institutionen gleich wie von Kassenärzten akzeptiert. Das Mitbringen der eCard ist nicht zwingend erforderlich, aber praktisch, wenn man die Versicherungsnummer nicht auswendig weiß.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um entsprechende Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ansonsten behalten wir uns vor, den Termin in Rechnung zu stellen.
 

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